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Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts existiert eine Vielzahl rechtlicher Aspekte, die oft zu Fragen, Problemen und Streitigkeiten zwischen den Eigentümern untereinandere, oder der Eigentümergemeinschaft mit der Hausverwaltung oder und Dritten führen. Nicht selten sorgen unklare und benachteiligende Regelungen in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung sowie Beschlüsse der Eigentümerversammlung für Streit.

Als teilenden Eigentümer beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Bildung von Wohnungseigentum und den Verkauf der einzelnen Wohnungen. Als Käufer einer Eigentumswohnung begleiten und beraten wir Sie in der Phase des Erwerbs der Wohnung und den Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Wohnungseigentümer helfen wir Ihnen unter anderem bei der Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen, der Geltendmachung und Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen sowie der Beseitigung nicht zulässiger Nutzungen und Störungen. Durch unsere Erfahrungen im Bereich des Grundstücksrechts und Baurechtes haben Sie mit uns auch einen kompetenten Partner für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen (Bau-) Mängeln am Sonder- und Gemeinschaftseigentum an Ihrer Seite.

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